Zehn Fragen und Antworten rund um die DKSB-Stiftung:
Seit wann gibt es die DKSB-Stiftung?
Die Stiftung ist als rechtsfähige Stiftung zur Förderung des Kinderschutzes am 14.12.1989 gegründet worden und hat am 01.01.1990 ihre Arbeit aufgenommen.
Wer ist der Stifter?
Ursprünglicher Stifter ist der DKSB Bundesverband e.V., dem damals eine zweckgebundene Erbschaft in Höhe von 1,8 Millionen Deutsche Mark angefallen war. Seit dem erfolgten, dankswerter Weise, weitere Zustiftungen.
Wie hoch ist das aktuelle Stiftungsvermögen?
Das Stiftungsvermögen beträgt aktuell ca. 2.143 Tsd. Euro.
Ist die Stiftung als gemeinnützig anerkannt?
Ja, die DKSB-Stiftung ist selbstverständlich als gemeinützig anerkannt. Als Nachweis für die verhandene Gemeinnützigkeit gilt der sogenannte Freistellungsbescheid des für die Stiftung zuständigen Finanzamtes. Den aktuellen Freistellungsbescheid finden Sie bei "Über uns".
Da die DKSB-Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, ist sie auch berechtigt, für Spenden, die ihr zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (auch Spendenbescheinigungen genannt) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( § 50 Abs. 1EStDV) auszustellen.
Was ist der Stiftungszweck?
Stiftungszweck ist:
- die Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen zu Fragen des Kinderschutzes und der Kinderschutzarbeit
- die Förderung praktischer Maßnahmen und Projekte für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Kinderschutzarbeit
- die Förderung und Umsetzung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gegenwärtiger und zukünftiger Mitarbeiter*innen auf dem Gebiet der Kinderschutzarbeit (z.B. Kind und Familie, Kind und Umwelt, Kind und Medien)
- die Förderung und Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit über die Belange des Kinderschutzes.
(diese Regelungen zum Stiftungszweck sind abschließend.)
Was fördert die Stiftung?
Die Stiftung fördert aufgrund ihres Stiftungszwecks daher:
- wissenschaftliche Untersuchungen zu Fragen des Kinderschutzes und der Kinderschutzarbeit
- praktische Maßnahmen und Projekte für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Kinderschutzarbeit
- die Umsetzung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gegenwärtiger und zukünftiger Mitarbeiter*innen auf dem Gebiet der Kinderschutzarbeit (z.B. Kind und Familie, Kind und Umwelt, Kind und Medien)
- die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit über die Belange des Kinderschutzes.
Was fördert die Stiftung nicht?
Die Stiftung darf aufgrund der abschließenden Regelungen in ihrer Satzung beispielsweise keine medizinischen Heil- und Hilfsmittel, wie z.B. einen Rollstuhl oder ähnliches fördern. Auch den behindertengerechte Um- oder Ausbau eines Pkw oder die Anschaffung eines solchen, darf die DKSB-Stiftung aus ihren Mitteln nicht unterstützen.
Bis zu welchem Zeitpunkt muss ein Förderantrag vorliegen?
Ein schriftlicher Antrag muss jeweils bis zum 1. Juni eines Jahres bei der DKSB-Stiftung eingegangenen sein. Ein Rechtsanspruch auf eine Entscheidung über einen eingereichten Antrag besteht nicht.
Wer entscheidet darüber, was gefördert wird?
Über die Vergabe einer Förderung entscheidet allein das Kuratorium der DKSB-Stiftung. Das Kuratorium setzt sich aus PraktikerInnen der Kinderschutzarbeit und unabhängigen WissenschaftlerInnen zusammen. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet jeweils im Herbst über die bis zum 1. Juni eines Jahres eingegangenen Anträge.
Wie kann ich Kontakt zur Stiftung aufnehmen?
Die DKSB-Stiftung ist am einfachsten und schnellsten per Mail zu erreichen. Weitere Infos dazu finden Sie unter dem Reiter "Kontakt".