Was wir fördern.
Kinderschutz als Stiftungszweck
Die Deutsche Kinderschutzbund-Stiftung will mit ihrer Arbeit zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen beitragen. In ihrer Satzung sind vier Verwendungszwecke der Gelder festgelegt:
- die Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen zu Fragen des Kinderschutzes und der Kinderschutzarbeit.
- die Förderung praktischer Maßnahmen und Projekte für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Kinderschutzarbeit.
- die Förderung und Umsetzung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gegenwärtiger und zukünftiger Mitarbeiter*innen auf dem Gebiet der Kinderschutzarbeit (z.B. Kind und Familie, Kind und Umwelt, Kind und Medien).
- die Förderung und Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit über die Belange des Kinderschutzes.
Gezielte Mittelvergabe durch Förderschwerpunkte
Kinderschutzinitiativen können Anträge auf Unterstützung bei der Deutscher Kinderschutzbund-Stiftung stellen. Ein neunköpfiges Kuratorium, das sich aus Praktikern der Kinderschutzarbeit und unabhängigen Wissenschaftlern zusammensetzt, beschließt die Mittelvergabe. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet jeweils im Herbst über die bis zum 1. Juni eines Jahres eingegangenen Anträge. Ein Rechtsanspruch auf eine Entscheidung über einen eingereichten Antrag besteht nicht.
Ob Ihr Anliegen unter die Förderungsvoraussetzungen der DKSB-Stiftung subsumiert werden kann, kann erst anhand eines konkreten Projektantrages gesagt werden. Sollten Sie dazu Fragen haben, so sprechen Sie uns vorab einfach an.