Damit alles in Ordnung ist.
Freistellungsbescheid
Selbstverständlich ist die DKSB-Stiftung als gemeinnützig anerkannt.
Im Jahre 1989 wurde vom DKSB Bundesverband e.V eine rechtsfähige Stiftung zur Förderung des Kinderschutzes gegründet. Sie trägt den Namen „Deutscher Kinderschutzbund-Stiftung“ (DKSB-Stiftung), ist als gemeinnützig anerkannt und somit berechtigt, für Spenden, die ihr zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (auch Spendenbescheinigungen genannt) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( § 50 Abs. 1EStDV) auszustellen.
Als Nachweis für die verhandene Gemeinnützigkeit gilt der sogenannte Freistellungsbescheid des für die Stiftung zuständigen Finanzamtes. Dieser ist das wichtigste Dokument zum Nachweis darüber, dass die DKSB-Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist. Dieser ist aber auch der Beleg dafür, dass der Stiftung zugewendete Finanzmittel ausschließlich satzungs- und damit ordnungsgemäß verwendet wurden.
Die aktuelle Freistellungsbescheide finden Sie hier:
Wichtiger Hinweis: Der Freistellungsbescheid und damit die Festellung der Gemeinnützigkeit wird immer rückwirkend und für einen Zeitraum erlassen. Für die DKSB-Stiftung erfolgte dies letztmalig im März 2023 mit Erlaß des Steuerbescheids für das Jahr 2021. Einen Freistellungsbescheid konkret bezogen auf das aktuell vergangene Jahr 2022 kann es zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht geben, da dieser erst mit einem Steuerbescheid für das Jahr 2022 erlassen wird.