Das Fundament unserer Arbeit.
Die Satzung
Die Satzung einer Stiftung schreibt den Zweck der Stiftung und die Art der Verwirklichung des Stiftungszwecks fest. In der Satzung ist somit bestimmt, was eine Stiftung tun darf und was nicht, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Das gilt natürlich auch für die DKSB-Stiftung.
Änderungen an der Satzung bedürfen eines Beschlusses des Kuratoriums der DKSB-Stiftung und stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht. Auch das für die DKSB-Stiftung zuständige Finanzamt ist bei beabsichtigten Änderungen an der Satzung zu beteiligen. So ist sichergestellt, dass die Stiftung auch zukünftig im Sinne des ursprünglichen Stifters fortgeführt wird.
Alles das, was die DKSB-Stiftung zur Erfüllung ihres Satzungszwecks tun und somit auch fördern darf, ist selbstverständlich in der Satzung der DKSB-Stiftung festgeschrieben. Die Satzung der DKSB-Stiftung, in der derzeit gültigen Fassung, finden Sie hier: